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COVID-19: Inzidenz im Landkreis Dahme-Spreewald anhaltend über 100

Corona-Verordnung in Kraft getreten

Auf Grund des unverändert hohen Infektionsgeschehens muss im Kreisgebiet ein restriktiver Lockdown umgesetzt werden.

Grundlage dafür ist ein anhaltend hoher 7-Tage-Inzidenzwert: Seit Donnerstag, 1. April 2021 liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Dahme-Spreewald neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner über 100.

Damit greift die aktuell geltende Corona-Landesverordnung, die folgenden verschärften Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Dahme-Spreewald erforderlich macht:

  • Die Durchführung von privaten Zusammenkünften sowie sonstigen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, wird wieder geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien).
  • Von der Schließungsanordnung ausgenommen sind Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Mischsortimenten, deren zugelassene Sortimentsteile im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV überwiegen; die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen; wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung nach Halbsatz 1 bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle.
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden bzw. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Eine Schließung von Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen ist nicht vorgesehen.

Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 17. April 2021.