Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 18.02.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen, die am 20.02.2022 in Kraft tritt.
Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 18.01.2022 läuft am 19.02.2022 aus. Die neue Allgemeinverfügung enthält einige Klarstellungen und Hinweise zur Umsetzung der bisherigen Quarantäneregeln. Sie setzt weiterhin den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 um, der eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten vorsieht. Eine Übersicht hat das RKI unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html.
Allgemeinverfügung ist der Bescheid
Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.
Die Allgemeinverfügung listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.