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18.02.2022

Dahme-Spreewald aktualisiert Allgemeinverfügung Quarantäne

Aktualisierte Fassung mit Klarstellungen und Hinweisen zu Regelungen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 18.02.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen, die am 20.02.2022 in Kraft tritt.

Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 18.01.2022 läuft am 19.02.2022 aus. Die neue Allgemeinverfügung enthält einige Klarstellungen und Hinweise zur Umsetzung der bisherigen Quarantäneregeln. Sie setzt weiterhin den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 um, der eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten vorsieht. Eine Übersicht hat das RKI unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html.

Klar zu stellen ist:

  • Eine Pflicht zur Absonderung besteht nicht für enge Kontaktpersonen, die selbst infiziert waren, sofern der Kontakt im eigenen Haushalt und innerhalb von 28 Tagen nach der Abnahme des eigenen positiven Tests stattfand. (Punkt 2e der Allgemeinverfügung Quarantäne).
  • Die Isolationszeit infizierter Personen endet mit Ablauf des 10. Tages nach dem Tag, an dem bei der getesteten Person ein Test auf SARS-CoV-2 vorgenommen wurde (= Tag 0). Eine erneute Testung ist für das Ende der Isolation nicht erforderlich. Die Möglichkeit des vorzeitigen Freitestens besteht unter bestimmten Bedingungen weiterhin.
  • Für die Feststellung einer Covid-19-Infektion genügt ein positiver Schnelltest in einer Teststelle (sogenannter Bürgertest). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Regelungen u.a. für den Genesenenstatus weiterhin ein PCR-Test für den Nachweis der Infektion erforderlich ist.

Allgemeinverfügung ist der Bescheid

Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.

Die Allgemeinverfügung listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.

Allgemeinverfügung Quarantäne (20.02.2022).pdf

Allgemeinverfügung Quarantäne (20.02.2022).pdf