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Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Elternbeitragsbefreiung gem. 2. Richtlinie zum Kita-Elternbeitrag Corona 2021

Am 28. Januar 2021 trat die 2. Richtlinie zum Kita-Elternbeitrag Corona 2021 in Kraft. Die Richtlinie enthält folgende Regelungen zur Elternbeitragsbefreiung. Sie gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2021.

Folgende Regelungen wurden für Krippen-, Kindergartenkinder und den Hort festgelegt:

  • Eltern von Kindern, die über 50 bis 100 Prozent ihrer genehmigten Betreuungszeit in Anspruch genommen haben, zahlen den vollen Elternbeitrag.
  • Eltern von Kindern, die weniger als 50 Prozent ihrer genehmigten Betreuungszeit in Anspruch genommen haben, zahlen nur die Hälfte des Elternbeitrages.
  • Eltern von Kindern, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben, bekommen den Elternbeitrag erstattet ODER mit dem Folgemonat verrechnet.

Für den Januar werden an Hand der Anwesenheitslisten die Um- oder Ausbuchungen der Elternbeiträge vorgenommen. D. h., Sie müssen nichts veranlassen, es geschieht automatisch.

Für den Februar bitten wir alle Eltern von Kinderkrippen- und Kindergartenkindern, die keine ODER weniger als 50 Prozent ihrer genehmigten Betreuungszeit in Anspruch nehmen, die entsprechende Vereinbarung auszufüllen und bis zum 20. Februar 2021 schriftlich beim Sachbereich Kinderbetreuung (Schillerstraße 58) einzureichen oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen] zu senden. Das Formular erhalten Sie in der Kita oder können es hier herunterladen.

Für den Hort gilt folgendes: Im Februar verfahren wir je nach Öffnungslage oder andauerndem Notbetreuungsbetrieb nach dem 14. Februar ebenso. Sollten Sie jetzt allerdings schon absehen, dass Sie Ihr Kind trotz eventueller Öffnung des Hortes durch Wechselunterricht (Betreuung durch den Hort nur an Präsenztagen) oder vollständiger Öffnung der Schule trotzdem nicht in den Hort schicken werden, füllen Sie bitte die entspre-chende Erklärung aus. Das Formular erhalten Sie im Hort oder können es hier herunterladen.

Für die folgenden Monate müssen die Vereinbarungen bis zum fünften des jeweiligen Monats eingereicht werden.

Eltern von Kindern, die durch die verkürzte Öffnungszeit der Kindertagesstätten nur 45 Stunden statt der genehmigten 50 bis 55 Stunden in Anspruch nehmen konnten, finden ebenfalls Berücksichtigung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Buchungen für alle Zeuthener Kindertagesstätten einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Bereits gezahlte Beiträge für den Januar und/oder Februar werden selbstverständlich erstattet oder von unserem Buchungssystem mit dem Folgemonat verrechnet (auf Grund verschiedener Zahlungsoptionen).

Auch Elternbeiträge, die trotz eingesendeter Vereinbarung abgezogen oder gezahlt werden, werden selbstverständlich rückwirkend erstattet. Dies entnehmen Sie dann bitte Ihrem Bescheid.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie gesund!

Im Auftrag
Regina Schulze
Amtsleiterin Bildung und Soziales