StartseiteAktuell / Alle Meldungen / Das Amt für Bildung und Soziales informiert:... 
19.12.2024

Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Fortführung der Elternbeitragsfreiheit und -entlastung

Am 11. Dezember 2024 hat der Brandenburgische Landtag die unbefristete Fortführung der Entlastung der Personensorgeberechtigten mit geringen und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung beschlossen.

Alle seit dem 1. Januar 2023 eingeführten Entlastungsmaßnahmen gelten unbefristet weiter und laufen nicht zum 31. Dezember 2024 aus.

Ab dem 1. Januar 2025 sind damit weiterhin alle Personensorgeberechtigten, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro verfügen, gemäß § 50 KitaG von den Elternbeiträgen befreit und Personensorgeberechtigte mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen zwischen 35.000 Euro und 55.000 Euro bei den Elternbeiträgen durch folgende in § 51 KitaG geregelte sozialverträgliche gesetzliche Höchstbeiträge entlastet:

Mehr Informationen zur Entfristung der Entlastungsmaßnahmen hält das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter folgendem Link bereit: