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Das Amt für Bildung und Soziales informiert: Hortbetreuung ab 22. Februar 2021

Der Wechselunterricht zwischen Präsenz- und Distanzlernen an der Grundschule am Wald ab 22. Februar 2021 hat Auswirkungen auf die bereits getroffenen Regelungen für den Hort. Es gibt weiterhin die Notbetreuung für Kinder von Eltern im kritischen Infrastrukturbereich.

Gemäß der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung befindet sich die Grundschule am Wald ab dem 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Die entsprechende Einteilung wurde den Eltern der Grundschüler*innen bereits durch die Schulleitung (bzw. Klassenlehrer/innen) mitgeteilt.

Der Wechselunterricht hat allerdings auch Auswirkungen auf die bereits getroffenen Regelungen für den Hort. Es gibt weiterhin die Notbetreuung für Kinder von Eltern im kritischen Infrastrukturbereich.

Zusätzlich dürfen Kinder den Hort an den Tagen, an denen sie im Präsenzunterricht sind besuchen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben. Für diese Kinder, die dieses Betreuungsangebot an den Präsenzunterrichtstagen in Anspruch nehmen, ist ein hälftiger Elternbeitrag, auch für den Monat Februar, zu zahlen.

Eltern, die Ihre Kinder, trotz Präsenzunterricht nicht in den Hort geben möchten, reichen bitte die Verzichtserklärung schriftlich beim Sachbereich Kinderbetreuung (Schillerstraße 58) oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen] bis zum 20. Februar 2021 ein.

Für die folgenden Monate müssen diese Verzichtserklärungen, auch bei nur 50 % iger Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes (z.B. nur an den Präsenzschultagen) bis zum zwanzigsten des jeweiligen Monats eingereicht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Umbuchungen für den Hort einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Bereits gezahlte Beiträge werden selbstverständlich erstattet oder von unserem Buchungssystem mit dem Folgemonat verrechnet (auf Grund verschiedener Zahlungsoptionen).

Auch Elternbeiträge, die trotz eingesendeter Verzichtserklärungen abgezogen oder zu viel gezahlt wurden, werden selbstverständlich rückwirkend erstattet. Dies entnehmen Sie dann bitte Ihrem Bescheid.

Hinweis für die Eltern von Kita-Kindern:

Nach Rücksprache mit dem Landkreis konnten wir eine Fristverlängerung vereinbaren, es reicht somit aus, dass die Verzichtserklärungen schriftlich beim Sachbereich Kinderbetreuung (Schillerstraße 58) oder per E-Mail an [E-Mail anzeigen] bis zum zwanzigsten des jeweiligen Monats eingereicht werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie gesund!
Im Auftrag
Schulze
Amtsleiterin Bildung und Soziales