Das vorhandene Brückenbauwerk ist in allen Belangen der Standsicherheit, der Tragfähigkeit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit in einem sehr kritischen Zustand. Dieses geht aus dem letzten Prüfbericht der Brückenhauptprüfung hervor. Auf Grund der daraus resultierenden stark eingeschränkten Trag- und Nutzungsfähigkeit ist die sofortige Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Der Radfahr- und Fußgängerverkehr kann auf einer eingeengten Fahrbahn aufrechterhalten werden.