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Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gibt bekannt: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für die Gemeinde Zeuthen

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises hat am 15. Februar 2017 eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausflügelbestände erlassen:

In dieser Allgemeinverfügung wurde festgelegt, dass ein Sperrbezirk wie auch ein Beobachtungsgebiet gebildet wurden. Die Beschilderung des Sperrbezirks ist installiert.

Tierseuchenallgemeinverfügung: Restriktionszonen_Zeuthen

Tierseuchenallgemeinverfügung: Restriktionszonen_Zeuthen