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12.12.2022

Das Ordnungsamt informiert: Neue Straßenreinigungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in ihrer Sitzung am 15.11.2022 hat die Gemeindevertretung Zeuthen eine neue Straßenreinigungssatzung sowie die dazugehörige Straßenreinigungsgebührensatzung, die am 01.01.2023 in Kraft treten wird, beschlossen.

Die Pflicht zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr dienenden oder nach dem Straßengesetz des Landes Brandenburg bzw. dem Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage ergibt sich aus § 49 a Brandenburgisches Straßengesetz.

Die Leistungen im Sinne der Straßenreinigung umfassen die Straßenreinigung selbst, die Laubabholung in den Herbstmonaten sowie den Winterdienst.

Der Reinigungsumfang ergibt sich aus den örtlichen Begebenheiten und soll vordergründig der Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr dienen. So kommt die Reinigung der Allgemeinheit zu Gute, wirkt sich aber auch positiv auf die Ausnutzung des Grundstückes durch die Anlieger aus.

Straßenreinigung

Die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass nicht alle Straßen den gleichen Reinigungsaufwand haben. Daher wurden die Straßen in Reinigungsklassen eingeteilt

Straßenreinigung_Grafik.JPG

Laubabholung

Mit mehr als 5.000 Bäumen im Gemeindegebiet hebt sich Zeuthen von den umliegenden Gemeinden und Städten erheblich ab.

Mit dem jährlichen Wachstum der Bäume sowie Neupflanzungen steigt natürlich auch das Laubaufkommen und führt so für alle Beteiligten zu einem Mehraufwand, der zukünftig bedarfsgerecht ausgeglichen werden muss. Um auch die Laubabholung bedarfsgerecht zu organisieren, wurden alle Straßen sogenannten Laubklassen zu geordnet:

Laubabholung_Grafik.JPG

Winterdienst

Auch der Winterdienst in den unbefestigten Straßen wurde überdacht und angepasst. Hier sind die Anlieger nicht mehr verpflichtet die Straße bis zur Mitte zu reinigen bzw. zu räumen. Der Winterdienst wird demzufolge zukünftig auch auf den unbefestigten Straßen durch die Gemeinde Zeuthen durchgeführt.

Gebührenkalkulation

Mit der Unterteilung in unterschiedliche Reinigungsklassen musste auch die Gebührenkalkulation angepasst werden. Die Gebühr für jede Straße setzt sich zukünftig aus drei Komponenten zusammen. Je nach Verkehrsbedeutung der Straße, kommt die Reinigung dem Anlieger, aber auch der Allgemeinheit zu Gute. Dies wird in einem Gemeindeanteil in Höhe von 25 % berücksichtigt. Anlieger dürfen also nicht 100 % der entstandenen Kosten tragen, sondern nur 75 %.

Im Rahmen der Jahreshauptveranlagung im Januar 2023 wird eine Neuberechnung der Gebühren für die Straßenreinigung, die Laubabholung und den Winterdienst erfolgen.

Sollten Sie Fragen zur Straßenreinigungssatzung bzw. zur  Straßenreinigungsgebührensatzung haben stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung gern zur Verfügung.

Amt für Ordnungsaufgaben, Brand- und Katastrophenschutz, Statistik und Wahlen
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Tel: 033762/753-581 oder 033762/753-532
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