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Das Rathaus informiert: Öffnung der Friedhöfe und Bestattungen

Die Friedhöfe im Gemeindegebiet bleiben geöffnet. Beerdigungen finden statt. In der 2. Eindämmungsverordnung-SARS-CoV-2 des Landes Brandenburg vom 22. März 2020 ist festgesetzt, dass die Teilnahme an Bestattungen nur im engsten Familienkreis zulässig ist.

Der "engste Familienkreis" ist nach der 2. Eindämmungsverordnung sehr klein gehalten. Danach gehören in der Regel zu diesem engsten Familienkreis der Partner, die Eltern und die Kinder der verstorbenen Person. Hiervon kann es Ausnahmen geben, z.B. wenn die verstorbene Person von einer Schwester oder einem Bruder betreut wurde, so dass eine besonders enge Beziehung bestand.

Trauerhallen können benutzt werden. In den Trauerhallen erfolgt die Bestuhlung so, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird, was in beiden Trauerhallen dazu führen wird, dass nur ein kleiner Teil der Trauergesellschaft Platz hat. Die Teilnehmer der Beerdigung haben sich in ausliegenden Listen mit ihrer Wohnanschrift einzutragen.

Die Friedhöfe im Gemeindegebiet bleiben geöffnet. Ein Betreten hat unter Beachtung der Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum zu erfolgen. D.h., gestattet ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalt gestattet.