Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich das Elternportal?

Das Elternportal ist auf folgender Webseite zu finden:
https://zeuthen.meinkitaplatz.de/app/de/home

Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um die Kinderbetreuung und das Kita–Portal?

Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen erhalten Sie über dieses Elternportal. Bei grundsätzlichen Informationen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Online-Anmeldeprozess können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung Zeuthen wenden.
Ihre Ansprechpartnerinnen des Sachbereichs Kinderbetreuung und Tagespflege:

Frau Ritter
033762 753 550
E-Mail

Frau Manneck
033762 753 551
E-Mail

Frau Ehrlich
033762 753 553
E-Mail

Was ist eine Bedarfsmeldung?

Mit der Bedarfsmeldung zeigen Sie Ihren Wunsch zur Kindertagesbetreuung Ihres Kindes gegenüber der Gemeinde Zeuthen an.

Wann kann ich eine Bedarfsmeldung abgeben?

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie die Bedarfsmeldung abgeben. Da die Ausfertigung der Geburtsurkunde sich verzögern kann, ist es möglich, die Geburtsurkunde (in Kopie) nachzureichen. Dies kann entweder im Elternportal erfolgen, per Mail, postalisch sowie auch persönlich zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung.

Wie kann ich eine Bedarfsmeldung abgeben?

Die Bedarfsmeldung können Sie über den Elternaccount in einem eigenen Benutzeraccount, per Mail mit anhängendem Antrag, postalisch oder persönlich zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Im Rahmen der Bedarfsmeldung werden erfasst:
  • Name, Vorname(n) und Geburtsdatum des Kindes
  • Name, Vorname der Sorgeberechtigten
  • Ihre derzeitige Wohnanschrift sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • gewünschte Einrichtung
  • gewünschter Betreuungsbeginn und
  • Anzahl der voraussichtlichen Wochenstunden.
Sollten Sie nicht das Elternportal nutzen, so finden Sie das Formular auf unserer Webseite.

Ich habe keine E-Mail-Adresse. Wie kann ich meinen Bedarf auf einen Kita-Platz anmelden?

Eltern, die keine E-Mail-Adresse haben, können keine Bedarfsmeldung im Elternportal abgeben und werden gebeten, die Bedarfsmeldung postalisch oder persönlich zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Sind für die Nutzung von KIVAN spezielle technische Voraussetzungen erforderlich?

Die Nutzung des Elternportals ist an keine speziellen technischen Voraussetzungen gebunden. Benötigt wird ein internetfähiges Gerät mit einem aktuellen Internetzugangsprogramm (Browser). Der Zugang zu KIVAN ist von jedem privaten oder öffentlich zugänglichen Internetanschluss möglich.

Wie weit im Voraus kann ich einen Bedarf für mein Kind anmelden?

Für ein ungeborenes Kind ist eine Bedarfsmeldung nicht möglich. Ab Geburt kann sie für einen Betreuungsplatz bis zu drei Jahre vor Betreuungsbeginn für die Betreuungsform Krippe/Kindergarten erfolgen und bis zu einem Jahr für den Hort.

Kann ich eine Bedarfsmeldung vornehmen, wenn ich (noch) nicht in Zeuthen wohne?

Für nicht in der Gemeinde Zeuthen wohnhafte Kinder kann eine Bedarfsmeldung abgegeben werden. Bitte geben Sie dazu unbedingt Ihre aktuelle sowie ggf. die zukünftige Anschrift an. Die zukünftige Anschrift sowie das Zuzugsdatum geben Sie bitte im Anmerkungsfeld am Ende des Anmeldeprozesses an.

Welche Betreuungsumfänge gibt es?

In der Betreuungsform Kinderkrippe/Kindergarten werden innerhalb der Öffnungszeiten Betreuungsumfänge bis 6 Stunden täglich, bis 35, bis 40, bis 50 und bis 55 Stunden pro Woche je nach Bedarf angeboten. Im Hort werden innerhalb der Öffnungszeiten Betreuungsumfänge von 10, 20 und 27,5 Stunden pro Woche je nach Bedarf angeboten.

Wir ziehen aus Zeuthen weg. Verliere ich meinen Betreuungsplatz?

Da sich nach einem Wegzug die rechtlichen Grundlagen für das Betreuungsverhältnis ändern, informieren Sie unbedingt unter Punkt 1) genannte Ansprechpartnerinnen über Ihren Umzug. Es wird dann entschieden, wie mit dem aktuellen Betreuungsvertrag umzugehen ist.

Ich möchte die Einrichtung wechseln, wie mache ich das?

Sie müssen im Anmeldeportal auch für diesen Zweck eine Bedarfsmeldung abgeben. Es wird dann geprüft, ob ein Wechsel in die gewünschte Einrichtung und zu dem gewünschten Termin möglich ist. Für Fragen zur Kündigung des bisherigen Platzes wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung.

Beim Erstellen einer Bedarfsmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Was nun?

Ihre Anfrage kann erst verarbeitet werden, wenn Sie den Bearbeitungsvorgang zum Erfassen Ihrer Daten im Elternportal erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte versuchen Sie zunächst, den Vorgang zu wiederholen. Tritt der Fehler weiterhin auf, brechen Sie Ihre Anfragen ab und wenden Sie sich persönlich an die Ansprechpartnerinnen der Gemeindeverwaltung. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.