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Freibad Miersdorfer See startet in die Saison

Hygienekonzept ermöglicht ab Dienstag, 9. Juni 2020 wieder das Schwimmen, Planschen und Entspannen im und am Miersdorfer See

Das Wetter im Mai mit seinen sommerlichen Temperaturen und schönem Sonnenschein machte bereits Lust auf Sonnenbaden und Schwimmen im Freien, was allerdings  durch die Corona-Pandemie ausgebremst worden ist.

Mit Blick auf die positiven Entwicklungen der Infiziertenzahlen und den Lockerungen der Eindämmungsverordnung wurde im Freibad mit den Saisonvorbereitungen begonnen. Dazu gehörte in diesem Jahr auch die Erarbeitung eines Hygienekonzeptes, welches von den entsprechenden Stellen bestätigt wurde. Die Gemeinde Zeuthen hat das Wasser mit dem Ergebnis „ausgezeichnete Qualität gem. EU-Badegewässerrichtlinie“ beproben lassen, sodass der Saisoneröffnung auf dem etwa 5.000 Quadratmeter großen Areal am 9. Juni 2020 nichts mehr im Weg steht.

Die Besucher des Freibades müssen sich in dieser Saison zur Einhaltung des geltenden Abstandsgebotes und der Kontaktbeschränkungen an folgendes halten:
  • Der Zutritt zum Freibad wird so geregelt, dass nicht mehr Gäste in das Freibad gelangen, als Plätze und Anlagen unter Wahrung der Abstandsregeln nutzbar sind. Derzeit wird von ca. 80 Gästen ausgegangen.
  • Alle Bereiche im Wasser und an Land (Liegeflächen, Bänke, Sanitäranlagen etc.) werden mit Hinweisschildern, Markierungen und ggf. Absperrungen ausgestattet, um die Einhaltung der Mindestabstände sicherstellen zu können.
  • Im Ein- und Ausgangsbereich sowie am Kiosk und bei den sanitären Anlagen sind Einbahnregelungen vorgesehen.
  • Umkleiden und Duschen sowie Sandkasten, Stege, Wipptiere und Rutschen sind gesperrt.
  • Der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln etc.) und anderen Spielgeräten ist nicht möglich.
  • Alle Gäste müssen ihre Anschrift und Telefonnummer in eine Liste eintragen. Die Liste wird nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichtet. 
  • Alle Personen müssen sich bei Betreten des Bades die Hände desinfizieren.
  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt.