Gewerbeangelegenheiten und Fundbüro

Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes muss in diesem Sachbereich angezeigt werden. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.