Grundbuchamt

Schlossplatz 4
15711 Königs Wusterhausen
(03375) 2710

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist dem Amtsgericht (außer in Baden Württemberg) zugehörig und ist örtlich für sämtliche in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Zur besseren Übersicht sind die Grundstücke in Grundbuchbezirke zusammengefasst, die den Gemeindebezirken entsprechen.