Die Einsichtnahme in die beiden öffentlichen Auslagen (Lärmaktionsplan und Bebauungsplan Nr. 139) sind während dieser Zeit im Rathaus Schillerstraße 1 möglich.
Die Einsichtnahme in die beiden öffentlichen Auslagen (Lärmaktionsplan und Bebauungsplan Nr. 139) sind während dieser Zeit im Rathaus Schillerstraße 1 möglich.
Ab Montag, 3. Februar stehen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wieder zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung, das Amt für Ortsentwicklung ab diesem Zeitpunkt im Dienstgebäude in der Schillerstraße 57 und das Amt für Ordnungsaufgaben, Brand- und Katastrophenschutz im Rathaus, Schillerstraße 1.