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Land verlängert Umgangsverordnung und Quarantäneverordnung bis 11. Oktober 2020

Die Anpassungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung wurden vom Kabinett beschlossenen und treten mit Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt am 4. September 2020 in Kraft.

Zu den wesentlichen Punkten gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, und in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen.

Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt.

Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

Sämtliche erhaltene und geänderte Reglungen in den nun verlängerten Corona-Landesverordnungen finden Sie unter https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/

Ebenfalls verlängert wurde die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis zum 1. Januar 2021. Damit sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art bis Neujahr 2021 untersagt. Nur für Autokinos, Autotheater, Autokonzerte und vergleichbare Veranstaltungen kann auf Antrag im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen.