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Landesregierung beschließt Lockdown-Fortsetzung mit weiteren Einschränkungen

Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss heute Brandenburgs Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung.

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung gilt seit Samstag, 10. Januar 2021.

Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt.

Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.

Der Präsenzunterricht bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden.

Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst. Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Die vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 8. Januar finden Sie unter folgendem Link https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/4__sars_cov_2_eindv