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20.04.2022

Notbetreuung bei den Hummeln in der Kindertagesstätte „Pusteblume“

Liebe Eltern, aufgrund des weiterhin hohen krankheitsbedingten Personalausfalls in der Kinderta-gesstätte „Pusteblume“ reicht die Zahl der Betreuungskräfte nicht aus, um das Be-treuungsangebot während der derzeit geltenden regelmäßigen Öffnungszeiten auf-recht zu erhalten.
Die Krippengruppe „Hummeln“ der Kindertagesstätte „Pusteblume“ geht bis einschließlich (vorerst) Freitag, den 22.04.2022 in die Notbetreuung.

Bereits vorliegende Anträge gelten weiter und brauchen NICHT neu gestellt werden!

Folgende Kinder haben einen Anspruch auf Notbetreuung:
 
  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den im Notbe-treuungsantrag genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder au-ßerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusli-che oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
 
Die kritischen Infrastrukturbereiche entnehmen Sie bitte dem Notbetreuungsantrag. Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Anträge vollständig einzureichen sind. D.h. es müssen beide Personensorgeberechtigte/Elternteile den Nachweis der häuslichen Abwesenheit durch eine entsprechende Arbeitgeberbestätigung einreichen. Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anträge gewährleisten zu können, werden Sie gebeten die Anträge per E-Mail an [E-Mail anzeigen] einzureichen. Wir danken für Ihr Verständnis. Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

Ihr Kitaleitungsteam der Gemeinde Zeuthen