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Notbetreuung in den Kindergärten und Hort der Gemeinde Zeuthen

Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, wird auf Antrag eine „Notbetreuung“ ermöglicht. Die Anträge stehen als Download zur Verfügung bzw. sind in der Kita/Hort erhältlich.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist nach derzeitigem Stand, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist:
  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege, Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Es gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald vom 16.03.2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 07.