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Das Rathaus bietet Unterstützung für klein- und mittelständige Unternehmen an

Was kann ich tun? Empfehlungen für Unternehmen und Selbstständige zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation. Der Corona-Virus breitet sich in Deutschland, in Brandenburg und auch bei uns im Landkreis aus. In unserer Gemeinde haben wir derzeit 16 infizierte Personen (Stand: 14.04.2020).

Die aktuell geltenden Regelungen schränken zum einen das öffentliche Leben in Zeuthen ein und stellen insbesondere alle Gewerbetreibende vor große Herausforderungen. Die Medien berichten nahezu täglich über finanzielle Entlastungen bzw. Hilfsprogramme. Gern möchten wir Sie dahingehend unterstützen und Ihnen einen Überblick geben.

Mit den beschlossenen Hilfsprogrammen auf Bundes- und Landesebene wird Kleinstunternehmen, Soloselbständigen, Freiberuflern, Mittelständlern, Beschäftigten oder großen Betrieben direkt geholfen. Um diese optimal zu nutzen, empfehle ich Ihnen folgende Punkte zu beachten:

Soforthilfeprogramme Corona der ILB

Am Mittwoch den 25.03.2020 startete die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) http://www.ilb.debe

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Steuerlast reduzieren:

Finanzämter werden angewiesen, Steuern zu stunden, um Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen zu belassen. Steuervorauszahlungen können außerdem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wenn Ihr Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise gerät, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, dem Unternehmen finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen. Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse.

Kurzarbeit beantragen

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.

Hausbank kontaktieren

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen.

Bürgschaftsbank kontaktieren

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.

Grundsicherung für Selbstständige

Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen.

Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Regelungen zur Kurzarbeit wird aktuell vom Bund geprüft

Notfallfonds

Der Bund erarbeitet darüber hinaus einen Notfallfond, der sich auch an Selbstständige richtet. Details werden zeitnah vom Bund veröffentlicht.

In der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Zeuthen steht für Sie zur Beratung und bei Nachfragen Herr Richard Schulz, Sachbereich Grundsatzfragen, Wirtschaftsförderung und Recht unter der Telefonnummer 033762-753 561 bzw. per Email unter [E-Mail anzeigen] unterstützend zur Verfügung.

Es ist für uns alle eine außergewöhnliche Situation, eine Situation in der Umsicht und Ruhe genauso wie Entschlossenheit, Tatkraft und Klarheit gefragt sind. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und vermitteln Kontakte.