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Hauptausschuss

Die Bildung des Hauptausschusses ist in der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Er besteht aus den von der Gemeindevertretung bestimmten Mitgliedern und dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss koordiniert u. a. die Arbeit der Fachausschüsse und beschließt über die Angelegenheit, die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen.

Hinweis zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

Niederschriften bzw. Protokolle werden erst nach der Kontrolle und Freigabe der nächstfolgenden Sitzung veröffentlicht.