Bei einfach gelagerten Sachverhalten, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden: http://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Angebot derzeit nur von Bürgerinnen und Bürgern ohne ELSTER-Zertifikat genutzt werden kann.