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23.08.2022

Information zur Grundsteuerwerterklärung 2022

Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31. Oktober 2022 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter http://www.elster.de erfolgen. Die Ausfüllhilfe des Brandenburger Ministerium für Finanzen und Europa finden Sie hier:

Bei einfach gelagerten Sachverhalten, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden: http://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Angebot derzeit nur von Bürgerinnen und Bürgern ohne ELSTER-Zertifikat genutzt werden kann.