15738 Zeuthen
Schiedsstellen sind auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom 21.11.2000 in der derzeit geltenden Fassung einzurichten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Gemäß § 3 SchG muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und Wahlrecht besitzen. Des Weiteren sollte sie das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Schiedspersonen und deren Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Jede in der Gemeinde Zeuthen gewählte Schiedsperson wird durch das Amtsgericht bestätigt.
In der Gemeinde Zeuthen nimmt die Aufgabe der Schiedsperson Petra Ehlert wahr.
Das Verfahren wird auf Antrag durchgeführt.
Wir möchten Sie hiermit auf die Sprechstunde der Schiedsstelle aufmerksam machen.
Die Schiedsstelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Konflikte und Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege zu klären.
Wann? Jeden 3. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr
Wo? Bürgerhaus Zeuthen | Goethestraße 26 B
Die nächsten Termine:
16.07.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr
20.08.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr
17.09.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr
15.10.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr
19.11.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr
17.12.2024 | 17:00 - 18:00 Uhr Sitzungssaal im Rathaus Zeuthen
Während der Sprechstunde können Sie Ihr Anliegen vortragen und – falls gewünscht – Hilfe bei der Antragstellung erhalten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Schiedsstelle, können Sie sich gerne an die Schiedsfrau Petra Ehlert unter der Telefonnummer 033762 753 0 oder per E-Mail wenden.