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Schiedsstelle Zeuthen

Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Sprechstunde jeder 3. Dienstag im Monat nach vorheriger Terminabsprache 
Kontakt@schiedsstelle-zeuthen.de
Die., 20.01.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.02.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.03.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 21.04.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 19.05.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 16.06.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 21.07.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 18.08.2026, 17:00 - 18:00 Uhr 
Die., 15.09.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 20.10.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.11.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 15.12.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, in einem Schlichtungsverfahren den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs bzw. der gütlichen Einigung beizulegen. Das Verfahren wird auf Antrag durchgeführt.

Schiedsstelle Zeuthen

Kommunen sind verpflichtet Schiedsstellen einzurichten. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom 21.11.2000 in der derzeit geltenden Fassung.

Die Sprechstunde der Schiedsstelle Zeuthen findet jeden 3. Dienstag im Monat im Bürgerhaus, Goethestraße 26b, 15738 Zeuthen statt. 
nur nach vorheriger Terminabsprache

Kontakt@schiedsstelle-zeuthen.de

Termine:
Die., 20.01.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.02.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.03.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 21.04.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 19.05.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 16.06.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 21.07.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 18.08.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 15.09.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 20.10.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 17.11.2026, 17:00 - 18:00 Uhr
Die., 15.12.2026, 17:00 - 18:00 Uhr

Sprechstunde der Schiedsstelle im Bürgerhaus Zeuthen

Wann? Jeden 3. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr
Wo? Bürgerhaus Zeuthen | Goethestraße 26 B

Während der Sprechstunde können Sie Ihr Anliegen vortragen und – falls gewünscht – Hilfe bei der Antragstellung erhalten. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Gemäß § 3 SchG muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und Wahlrecht besitzen. Des Weiteren sollte sie das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

Die Schiedspersonen und deren Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Jede in der Gemeinde Zeuthen gewählte Schiedsperson wird durch das Amtsgericht bestätigt.

In der Gemeinde Zeuthen nimmt die Aufgabe der Schiedsperson Petra Ehlert wahr.

Das Verfahren wird auf Antrag durchgeführt.