Mieterstreitigkeiten und Auseinandersetzungen mit Eigentümern entfernt liegender Grundstücke werden von diesem Gesetz nicht erfasst. Hier greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein, die auch einige Bestimmungen zum Notwegerecht, zu überhängenden Zweigen, durchwachsenden Wurzeln und herabfallenden Früchten enthalten.
Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz enthält Regelungen für möglichst alle zwischen Grenznachbarn auftretenden Streitigkeiten. Vorrangiges Interesse ist es aber, dass sich die Kontrahenten gütlich einigen! Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, muss auch nicht gleich das Gericht bemüht werden. In vielen Fällen wird die zuständige Schiedsstelle schlichten können.