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Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Zeuthen

Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Zeuthen wurde am 22.11.2007 erlassen und ist nach wievor gültig. Sie entspricht quasi der „Ortssatzung“.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Zeuthen wurde am 22.11.2007 erlassen und ist nach wie vor gültig. Sie entspricht quasi der „Ortssatzung“. Es gilt dabei der Grundsatz, was im Gesetz oder einer anderen Rechtsgrundlage geregelt ist, soll nicht noch einmal im Ortsrecht geregelt (niedergeschrieben) werden (also keine Wiederholungen höherrangiger Rechtsnormen). Verordnungen dürfen höherrangigen Normen auch nicht widersprechen.

An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass nicht alles, was in anderen Orten der unmittelbaren Umgebung von Zeuthen, ja vielleicht auch anderen Bundesländern auf Ortsebene geregelt ist, unbedingt für Zeuthen gelten muss. Rechtswidrige Regelungen können für die Gemeinde Zeuthen nicht übernommen werden. Vielfach wird von Bürgern - sicher auf Grund bisheriger Gewohnheiten und Gepflogenheiten – angenommen, dass die „Gemeinde“ für die Klärung der Probleme, insbesondere der nachbarrechtlichen, zuständig ist. Wenn nach Prüfung des vorgegebenen Sachverhaltes die Mitteilung erfolgen muss, dass für die Gemeinde keine Zuständigkeit gegeben ist, wird dies oftmals mit Unverständnis und Unmut zur Kenntnis genommen. Die Gemeindeverwaltung darf nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit und im Sinne der allgemeinen Öffentlichkeit handeln. Darauf sei auch an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.